Kleintierpraxis Dr. Tünde Porfy Fachtierärztin für Kleintiere


Chip-und Registrierpflicht für Hunde in Österreich

Auf Grund einer neuen Bestimmung des Tierschutzgesetzes (§ 24a) müssen alle Hunde mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert werden. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und an die amtliche Heimtierdatenbank (HDB) zu melden.

Der Mikrochiptransponder:

Nicht größer als ein Reiskorn ist ein Mikrochiptransponder, der zur elektronischen Kennzeichnung von Heimtieren verwendet wird. Diese Art der Kennzeichnung ist für Tiere jeder Rasse und in jedem Alter möglich. Die Implantation des Mikrochiptransponders durch den Tierarzt ist völlig schmerzfrei und erfordert keine Betäubung des Tieres.

Mikrochiptransponder bestehen aus einem elektronischen System, eingegossen in Kunststoff oder in einer Kapsel aus Glas, sind gewebsverträglich und können mittels Injektion unter die Haut des Tieres implantiert werden. Sie sind elektrisch inaktiv und senden keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer ablesbar.

Mikrochipnummern nach ISO-Norm bestehen aus 15 Ziffern, sind weltweit einmalig und stellen daher eine eindeutige Identifizierung sicher. Die Rückführung eines gefundenen Tieres zu seinem Besitzer im Fall des Entlaufens oder Diebstahls ist aber nur dann möglich, wenn die Mikrochipnummer in einer allgemein zugänglichen Datenbank wie ANIMALDATA.COM gespeichert und ihre Abfrage für jedermann zu jeder Zeit möglich ist.

 

 


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